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 Abmahnung aus Arbeitgebersicht


Sie wollen Ihren Arbeitnehmer abmahnen?

Sie möchten einem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen? Eine Abmahnung  muss  korrekt formuliert sein. Deshalb ist eine sehr sorgfältige Anfertigung bzw. anwaltliche Hilfe notwendig

 

1. Form 

Die Abmahnung sollte aus Beweisgründen unbedingt  schriftlich erteilt werden. Vor der Erteilung der Abmahnung sollten Sie den Arbeitnehmer zu dem Fehlverhalten anhören, ihm also Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

2. Inhalt

Eine Abmahnung sollte immer nur ein Fehlverhalten betreffen; möchten Sie dem Arbeitnehmer mehrere Vertragsverstöße vorwerfen, so erteilen Sie ihm bitte mehrere Abmahnunge

  1. Die Abmahnung muss
  • das Fehlverhalten exakt dokumentieren (üblicherweise unter Angabe von Datum, Uhrzeit, genauer Angabe des Vorwurfs (Dokumentationsfunktion),
  • das beanstandete Verhaltenrügen (Rügefunktion) und
  •  für den Wiederholungsfallarbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung androhen (Warnfunktion).


3. Frist 

Zwar ist gesetzlich keine Frist für die Erteilung einer Abmahnung vorgesehen. Damit die Abmahnung ihre Warnfunktion erfüllt, sollten Sie sie aber unmittelbar nach der Feststellung des Fehlverhaltens erteilen, möglichst innerhalb weniger Wochen

 

4. Reaktionsmöglichkeiten 

  • Der Arbeitnehmer kann eine Gegendarstellung zu der Abmahnung abgeben. Sie sind verpflichtet, die Gegendarstellung zur Personalaktezu nehmen.
  • Außerdem kann er eine Klage vor dem Arbeitsgerichtauf Rücknahme der Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte erheben. Das Arbeitsgericht wird prüfen, ob die Abmahnung berechtigt erteilt wurde. Wenn ja,verbleibt die Abmahnung in der Personalakte. Wenn nein, wird das Arbeitsgericht Sie verurteilen, die Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen.
  • Häufig erfolgt gar keine Reaktion. Sollten Sie das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt kündigen, kann der Arbeitnehmere ine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Das Gericht wird dann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen. Falls die Abmahnung unberechtigt erteilt wurde, ist (je nach den Umständen des einzelnen Falles) voraussichtlichauch die Kündigung unberechtigt, wenn sie auf der Abmahnung basiert. Der Arbeitnehmer würde das Kündigungsschutzverfahren dann gewinnen, so dass das Arbeitsverhältnis weiter bestünde.

 

 

 

 

 

 

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