Die Kostenfrage
Sie haben mich als Rechtsanwalt beauftragt und wollen wissen, welche Kosten schlimmstenfalls auf Sie zukommen können.
Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG sieht in vielen Bereichen die Vergütung nach dem Gegenstandswert vor (Zivilsachen), teilweise gibt es Rahmengebühren (Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht). Im gerichtlichen Verfahren heißt der Gegenstandswert Streitwert. Dieser wiederum ist Grundlage für die Gebührentabelle, aus der der Rechtsanwalt seine Vergütung errechnet.
Hier einige Beispiele
Zivilrecht
Sie möchten durch Ihren Anwalt eine berechtigte Forderung in Höhe von 4.000,00 EUR beitreiben lassen. Der Anwalt hat den Auftrag außergerichtlich tätig zu werden. Hierfür fällt eine Geschäftsgebühr an.
Dasselbe gilt, wenn Sie auf Zahlung in Anspruch genommen werden. Die Beispielrechnung lautet wie folgt:
Gegenstandswert: 4.000,00 EUR
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1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG
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327,60 EUR
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Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
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20,00 EUR
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Nettobetrag
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347,60 EUR
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19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG
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66,04 EUR
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Gesamtbetrag |
413,64 EUR
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Ihr Gegner zahlt diese Kosten, wenn Sie im Recht sind.
Bußgeldsachen
In Bußgeldsachen erfolgt die Berechnung nach Durchschnittsgebühren (von – bis). In der Regel werden Mittelgebühren angesetzt und im Verfahren vor der Bußgeldstelle (außergerichtliche Tätigkeit) bspw. wie folgt erhoben:
100,00 EUR
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Grundgebühr
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65,00 EUR
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Verfahrensgebühr
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20,00 EUR
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Auslagenpauschale
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12,00 EUR
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Aktenversendung
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197,00 EUR
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Summe
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37,43 EUR
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19 % USt.
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234,43 EUR
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