Ihr Anwalt in Herzberg

 

 Inkasso

 

Von der Mahnung bis zur Vollstreckung


Sie haben eine Geldforderung und der Schuldner zahlt nicht?

Wenn sich Ihr Schuldner weigert zu zahlen oder auf eine Mahnung nicht reagiert, ist anwaltliche Hilfe geboten. Im Gegensatz zur Beauftragung eines Inkassounternehmens fallen keine zusätzlichen Kosten an, auf denen Sie sitzen bleiben.

Damit ich für Sie tätig werden kann, benötige ich alle Unterlagen, aus denen sich der Anspruch ergibt. Um mich vorab ins Bild zu setzen, füllen Sie mein Inkassoformular aus.


Zunächst prüfe ich, ob der Schuldner sich bereits im Insolvenzverfahren befindet, so dass abgeschätzt werden kann, ob meine Tätigkeit überhaupt Sinn macht. Anschießend fordere ich zur Zahlung auf.

Wenn der Schuldner dann zahlt, ist er verpflichtet, auch meine Kosten zu übernehmen.

Sind die Bemühungen fruchtlos, ist zu prüfen, ob ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt oder direkt Klage beim zuständigen Gericht eingelegt werden soll. Wenn sich der Schulner gegen den Mahnbescheid niht wehrt, ergeht ein Volstreckungsbescheid, aus dem man wie aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung betreiben kann.
In diesem Zusammenhang kann in Forderungen des Schuldners (Gehalt, Bankguthaben und sonstige Forderungen vollstreckt werden.
Alternativ kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden.

Von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung muss der Schuldner meine Kosten ersetzen.

Anruf
Karte
Infos