Familienrecht
Scheidung Unterhalt und Sorgerecht machen einen großen Teil der rechtsanwaltlichen Tätigkeit aus. Mit rund 700 Paragraphen allein im Bürgerlichen Gesetzbuch nimmt das Familienrecht einen erheblichen Raum im Zivilrecht ein. Dazu kommen vielfältige weitere Regelungen zum Beispiel im Unterhaltsrecht (genannt sei nur die Düsseldorfer Tabelle). Allein wegen der Fülle der Vorschriften lohnt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen.
Der Anwalt für Familienrecht sorgt dafür, dass ein hässlicher Rosenkrieg vermieden wird, weil er die Interessen seiner Mandantin bzw. seines Mandanten mit der gebotenen Sachlichkeit wahrnimmt und in der ohnehin an die Nerven gehenden Angelegenheit den nötigen emotionalen Abstand wahrt.
Die Ehescheidung
Das Sorgerecht
Der Unterhalt
Während der Trennung und nach der Scheidung kann die- oder diejenige, die bzw. der weniger verdient, Unterhalt verlangen. Vorher ist eine komplizierte Rechnung durchzuführen, weil jeder sein Einkommen „kleinrechnen“ will, um nichts zahlen zu müssen. Ohne die Unterstützung eines Anwalts ist es wegen der Fülle der möglichen „Schlupflöcher“ unmöglich, die eigenen Ansprüche durchzusetzen.
Kinder gehen den Eltern vor, wenn es um Unterhalt geht.
Die Höhe des Unterhalts für (minderjährige und volljährige) Kinder richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig angepasst wird.
Wenn Ihr Kind bei Ihnen lebt, hilft Ihr Anwalt, auszurechnen, wie viel Unterhalt der Andere zu zahlen hat bzw. wie viel Sie zahlen müssen und noch genug Geld zum Leben haben.
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