Die Kostenfrage
Sie haben mich als Rechtsanwalt beauftragt und wollen wissen, welche Kosten schlimmstenfalls auf Sie zukommen können.
Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG sieht in vielen Bereichen die Vergütung nach dem Gegenstandswert vor (Zivilsachen), teilweise gibt es Rahmengebühren (Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht). Im gerichtlichen Verfahren heißt der Gegenstandswert Streitwert. Dieser wiederum ist Grundlage für die Gebührentabelle, aus der der Rechtsanwalt seine Vergütung errechnet.
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