Mietminderung
Ihre Wohnung weist Mängel auf?
Ein häufiger Streitpunkt im Mietverhältnis sind Mietmängel.
Wenn sich in der Wohnung Schimmel bildet, die Wände feucht sind, die Wohnung sich nicht bzw. nicht ausreichend beheizen lässt oder ähnliches, streiten die Vertragsparteien darüber, wer für den Mangel verantwortlich ist, seit wann er besteht und in welcher Höhe die Miete gemindert werden darf.
Ich unterstütze Mieter und Vermieter, wenn es um Mietminderung, oder Beseitigungsansprüche geht.
In 3 Schritten zu Ihrem Anspruch!
Füllen Sie, unabhängig, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, kostenlos und unverbindlich die drei Formulare aus.
Ich melde mich bei Ihnen.
Achtung: Die Elemente müssen gesondert gesendet werden!
Schritt 1: Ihre persönlichen Daten
Schritt 2: Ihr Vermieter bzw. Mieter