Ihr Anwalt in Herzberg

 

Mietminderung

 

Ihre Wohnung weist Mängel auf?

Ein häufiger Streitpunkt im Mietverhältnis sind Mietmängel.
Wenn sich in der Wohnung Schimmel bildet, die Wände feucht sind, die Wohnung sich nicht bzw. nicht ausreichend beheizen lässt oder ähnliches, streiten die Vertragsparteien darüber, wer für den Mangel verantwortlich ist, seit wann er besteht und in welcher Höhe die Miete gemindert werden darf.

Ich unterstütze Mieter und Vermieter, wenn es um Mietminderung, oder Beseitigungsansprüche geht.

 

In 3 Schritten zu Ihrem Anspruch!

 

Füllen Sie, unabhängig, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, kostenlos und unverbindlich die drei  Formulare aus. 

Ich melde mich bei Ihnen.

Achtung: Die Elemente müssen gesondert gesendet werden!

  

Schritt 1: Ihre persönlichen Daten 

 

 Schritt 2: Ihr Vermieter bzw. Mieter

 

 

Schritt 3: Der Mangel

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