Bußgeldkatalog
Hier finden Sie den Bußgeldkatalog 2024
Einige Beispiele für Neuerungen:
Höhere Bußgelder für Falschparker
Für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe werden künftig Geldbußen bis zu 110 Euro fällig. Bei schwereren Verstößen – also wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt – ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort. Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge parkt, muss 55 Euro zahlen. Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve kostet 35 Euro. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden bis zu 25 Euro fällig.
Verboten: Unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse
Niemand steht gerne im Stau. Wer künftig jedoch unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt, um so einem Stau zu "entfliehen", wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie beim Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Als Folge dieser Sanktionen ist die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.
Strafen für rücksichtsloses Verhalten und "unnützes Hin- und Herfahren"
Ebenfalls teurer werden die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge sowie das sogenannte Auto-Posing – also das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren. Hier sind jeweils Bußgelder bis zu 100 Euro vorgesehen. Lkws dürfen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Ähnliches gilt, wenn der Vorrang von Schienenverkehr nicht beachtet wird, nur das hier die Geldbuße 80 Euro beträgt. Wer mit einem E-Scooter unerlaubt auf dem Geh- oder Fahrradweg unterwegs ist, musste bisher nur 10 Euro Bußgeld einkalkulieren. Künftig werden hierfür mindestens 55 Euro fällig. Schließlich werden die Geldbußen für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen angepasst.