Vergehen im Straßenverkehr
Bußgeld droht?
Sie sind zu schnell gefahren, zu dicht aufgefahren oder haben unerlaubt geparkt?
Dann droht ein Bußgeld und Sie erhalten Post von der Straßenverkehr sbehörde.
Bereits jetzt lohnt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ich helfe Ihnen, sich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren.
Das gilt insbesondere, wenn Sie ein Fahrverbot umgehen wollen.
Zu Ihrer Information halte ich hier den aktuellen Bußgeldkatalog für Sie bereit.
Schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr werden als Straftaten geahndet.
Sie erhalten dann keine Post vom Straßenverkehrsamt sondern von der Staatsanwaltschaft.
Es gelten dann nicht die Regeln des Verwaltungsrechts sondern die des Strafrechts.
Das gilt insbesondere, wenn Andere verletzt oder getötet wurden bzw. wenn Alkohol im Spiel ist. Es wird dann kein Bußgeld sondern eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe ausgesprochen. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten oder angeklagt werden, ist rechtsanwaltliche Hilfe dringend zu empfehlen.