eBay-Geschäfte
Immer mehr Verträge werden heute im Internet geschlossen.
Insbesondere bei eBay-Auktionen tauchen immer wieder Probleme auf.
Es ist besondere Sorgfalt geboten.
Angebote müssen richtig und vollständig beschrieben, Fehler wahrheitsgemäß angeben werden.
Ein Zuschlag bedeutet, dass ein ganz normaler Kaufvertrag zustande gekommen ist, für den die ganz normalen Gewährleistungsregeln gelten. Wenn die Ware nicht oder defekt ankommt, ist anwaltlicher Rat geboten.
Geschäfte mit Unternehmen
Besonderheiten gelten, wenn Unternehmen als sog. „Powerseller“ oder mit einem „Shop“ Ware verkaufen.
Das Unternehmen darf die Gewährleistungsfrist nicht verkürzen. Ein Gewährleistungsausschluss ist unzulässig.
Der Käufer hat ein zweiwöchiges Rückgaberecht, auf das der Händler hinweisen muss.
In der Praxis erfolgt das häufig nicht!.
Unternehmern, die bei eBay Geschäfte machen, ist dringend anzuraten, den Informationspflichten nachzukommen.
Ein Anwalt hilft bei der entsprechenden Angebotsgestaltung.