Zivilrecht
Gegenstand des Zivilrechts, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und verschiedenen weiteren Bestimmungen geregelt ist, sind die Rechtsbeziehungen der Bürger bzw. privatrechtlichen Organisationen (GmbH, AG usw.) untereinander. Hieraus ergibt sich ein weites Tätigkeitsspektrum eines Rechtsanwalts für Zivilrecht.
Kaufrecht
Im Kaufrecht erhalten Sie Unterstützung bei der Gestaltung von Kaufverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Geltendmachung und Abwehr von Ersatz- bzw. Gewährleistungsansprüchen aber immer mehr auch bei Problemen mit Internetgeschäften. Außerdem wird Verkäufern geholfen, ihre Zahlungsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.
Werkverträge
Ein weiteres Tätigkeitsfeld betrifft Werkverträge. Die Durchsetzung der Ansprüche von Handwerkern aber auch Ansprüche der Auftraggeber wegen schlechter Arbeiten erfordern anwaltliche Hilfe.
Mietrecht
Auch bei Problemen beim Mietvertrag, insbesondere wenn es um Nebenkosten geht, ist anwaltlicher Rat geboten.
Familienrecht
Ein weiteres Betätigungsfeld bietet das Familienrecht mit Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht aber auch die Vorsorge für das Alter (Erbrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung).
Schadensrsatz
Im Bereich Schadensersatz berate und vertrete ich Sie unter anderem, wenn es um Verkehrsunfälle geht und in dem eine gerichtliche Durchsetzung häufig nicht zu vermeiden ist.